Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Sonderform der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Sie verbindet unternehmerisches Denken mit sozialem Engagement.
Gemeinnützigkeit bezeichnet im Steuerrecht die Förderung des Gemeinwohls z. B. durch eine gemeinnützige GmbH ohne eigenes erwerbswirtschaftliches Interesse. Sie verfolgt mildtätige Zwecke. Die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Art ihrer Verwirklichung sind, den steuerrechtlichen Vorschriften entsprechend, im Gesellschaftervertrag der LW Lebenswerte gGmbH festgelegt.
Die LW Lebenswerte gGmbH verfolgt mildtätige Zwecke. Ihre Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, Personen selbstlos zu unterstützen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und auf Hilfe angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe.
Die Gesellschafter der LW Lebenswerte gGmbH und ihre ehrenamtlichen Helfer:innen arbeiten und wirken selbstlos.
Selbstlosigkeit bezeichnet eine Haltung, die sich durch die uneigennützige Bereitschaft auszeichnet, die Bedürfnisse und das Wohl anderer über die eigenen Interessen zu stellen. Die Selbstlosigkeit ist die zentrale steuerrechtliche Voraussetzung für die Feststellung der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung (AO).
Die Gesellschafter der LW Lebenswerte gGmbH und ihre ehrenamtlichen Helfer:innen arbeiten und wirken selbstlos. Sie erhalten weder eine Vergütung noch Sachzuwendungen.
Nach dem Steuerrecht sind Spenden freiwillige Abgaben für einen gemeinnützigen, mildtätigen, oder kirchlichen Zweck, für die keine Gegenleistung erwartet wird.
Entsprechend ihrer Satzung verwendet die LW Lebenswerte gemeinnützige GmbH die ihr anvertrauten Spenden ausschließlich für einen gemeinnützigen und mildtätigen Zweck. Sie unterstützt bedürftige Menschen aus der Region in ihrer individuellen Notlage. Die Gesellschafter der gGmbH arbeiten ehrenamtlich und erhalten keinerlei Vergütungen und sorgen dafür, dass Ihre Spende unmittelbar bei den Bedürftigen ankommt.
Ihre Spende ist nach § 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Die LW Lebenswerte gemeinnützige gGmbH ist berechtigt, für Spenden Nachweise – sogenannte Zuwendungsbestätigungen, Spendenquittungen bzw. Spendenbescheinigungen – auszustellen. Als Nachweis der Gemeinnützigkeit kann sie den sogenannten Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorweisen. Die Steuernummer und das Datum des Freistellungsbescheides sind auf jeder ausgefertigten Spendenbescheinigung genannt.
Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen Groß- und Kleinspenden. Für Spenden in Höhe von 300 € und mehr verlangt das Finanzamt zwingend eine Spendenbescheinigung als Nachweis für die Berücksichtigung. Das heißt: für Spenden unter 300 € reicht ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt aus. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.
Sofern der LW Lebenswerte gGmbH die Kontaktadresse der Spenderin oder des Spenders bekannt ist, stellt sie für jede eingegangene Spende eine Spendenbescheinigung unter Angabe des satzungsmäßigen Verwendungszwecks aus.
Eine korrekt ausgefüllte Zuwendungsbestätigung ist notwendig, damit die Spende vom Finanzamt anerkannt wird. Um das zu gewährleisten hat die Finanzverwaltung Mustervorlagen erstellt, die von der LW Lebenswerte gGmbH verwendet werden.
Erhält die gGmbH innerhalb eines Jahres mehrere Zuwendungen von ein und demselben Spender, stellt sie hierfür eine sogenannte Sammelbestätigung aus. Dabei gelten prinzipiell die gleichen Bestimmungen, wie für jede andere Spendenbescheinigung. Auf der Rückseite werden die einzelnen Zuwendungen detailliert aufgelistet, inklusive Datum, Betrag und Art der Spende. Die Gesamtsumme der einzelnen Zuwendungen wird als Spendenbetrag auf der Vorderseite ausgewiesen.
In Steuerangelegenheiten wird die LW Lebenswerte gGmbH von der Kanzlei Kiefer & Jochum – St. Ingbert betreut und steuerrechtlich begleitet. Sie überprüft die ordnungsgemäße Verwendung der Spenden zeitnah. Die abschließende Bestätigung der ordnungsgemäßen Verwendung erfolgt mit dem jeweiligen Freistellungsbescheid des Finanzamtes.
Beim Einlösen von Pfandflaschen können Kund:innen selbst entscheiden, ob sie den Pfandbon, wie gewohnt, an der Kasse einlösen oder ganz bzw. teilweise spenden möchten. Der Supermarkt sammelt die Belege und leitet den gesammelten Erlös an uns weiter. Mit dem Erlös kaufen wir haltbare Lebensmittel für die Tafel Homburg und für Bedürftige in der Region. Auf diese Weise kommt Ihre Pfandspende unmittelbar und zu 100 % in Armut lebenden Menschen zugute. Aktuelle Informationen rund um das Pfandspenden-Projekt sind auf der Webseite zu finden.
Elektrische Fahrrad-Rikschas verbinden klassische Fahrradrikschas mit moderner Elektrotechnik. Sie bestehen aus einem dreirädrigen Rahmen, einem unterstützenden Elektromotor, einer leistungsfähigen Batterie und klassischen Fahrradkomponenten wie Pedalen und Gangschaltung. Zur Ausstattung gehören Sicherheitsmerkmale wie Beleuchtung und stabile Bremsen sowie Komfortelemente wie gepolsterte Sitze für 2 Personen und Wetterschutz.
Die Rikscha bietet z.B. einen barrierearmen Zugang zur Mobilität für ältere Menschen, Kinder oder Personen mit eingeschränkter Mobilität, da sie bequem und sicher transportiert werden können.
Das Angebot „Radeln in jedem Alter“ richtet sich an ältere Menschen und alle, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und Lust auf einen Fahrradausflug haben.
Die Rikscha bietet z.B. einen barrierearmen Zugang zur Mobilität für ältere Menschen, Kinder oder Personen mit eingeschränkter Mobilität, da sie bequem und sicher transportiert werden können.
Nein. Die Fahrten sind ein Geschenk. Der schönste Lohn für die Fahrer:innen ist, wenn Sie bei der Ausfahrt Freude haben und Ihre Freude teilen. Wenn Sie spenden wollen, dann freuen wir uns sehr, denn es hilft uns die Kosten für den Betrieb unserer Rikscha zu tragen.
Das Angebot „Radeln in jedem Alter“ richtet sich an ältere Menschen und alle, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und Lust auf einen Fahrradausflug haben.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Kontakt-Mail. Wir melden uns zeitnah zurück und vereinbaren gemeinsam einen Termin für Ihre Ausfahrt. In der Regel versuchen wir, Ihren Wunschtermin innerhalb weniger Tage möglich zu machen.
Die Rikscha darf ausschließlich durch ausgebildete Pilot:Innen gefahren werden. Pilot:innen erhalten einen Piloten-Schein.
Bevor es aber so richtig losgehen kann, heißt es für die angehenden Rikscha-Piloten: üben, üben, nochmals üben. Trainiert werden sie von unseren „Kapitänen“, die intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet wurden.
Für die Rikscha haben wir eine Haftpflicht-, Unfall- und Diebstahlversicherung abgeschlossen. Die Haftpflicht- und Unfallversicherung schließt Rikscha-Pilot und Fahrgäste mit ein.
Du hast Fragen zu deiner Spende oder willst Botschafter werden?
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In Kooperation mit:
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Hier kannst du auch direkt eine Spendenquittung anfordern.
Schritt 1: Spende überweisen
Konto: LW Lebenswerte gGmbH
Kreissparkasse Saarpfalz
Kontonummer: 101 909 909 0
IBAN: DE 8759 4500 1010 1909 9090
BLZ: 594 500 10
Verwendungszweck:
Wenn du nur für ein bestimmtes Projekt spenden möchtest, bitte „Kinder & Jugendliche“, „Obdachlose“ oder „Rikscha“ angeben!
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